Was
muss ich noch beachten?
Fragen und Antworten
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1. Was
bedeutet Car-Sharing?
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Car-Sharing = AUTOTEILEN ist die individuelle
Fortsetzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Wenn Sie
mit Bus und Bahn nicht mehr weiterkommen, steht für Sie als
Car-Sharer ein Fahrzeug auf Abruf bereit. Sie können es wie
ein Privatauto benutzen, ohne es besitzen zu müssen.
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2.
Wann und wie kann ich welches Fahrzeug buchen?
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Ob Sie einkaufen, umziehen
oder in Urlaub fahren möchten, unser Verein bietet seinen
Mitgliedern für jeden Zweck das passende Fahrzeug. Unsere
Fahrzeuge sind rund um die Uhr verfügbar und jederzeit
buchbar; stunden-, tage- oder wochenweise, spontan oder lange im
Voraus. Für den Ausflug am Wochenende oder für den
längeren Sommer- oder Winterurlaub.
Telefonische
Buchung: 0551 / 42550
Internetbuchung
Über
Verträge unseres Bundesverbandes können Sie zudem als
Mitglied für den Umzug zu attraktiven Sonderbedingungen auch
LKW’s (z.B. der Firma Hertz) mieten.
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3. Was kann
ich durch Car-Sharing für die Umwelt tun?
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| Als Car-Sharing-Mitglied
tragen Sie erheblich zur Entlastung des Individualverkehrs und damit
zur Schonung unserer Wälder bei. Da nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen ein Car-Sharing-Auto mindestens 6 private PKW’s
ersetzt, werden durch Car-Sharing Ressourcen geschont,
Kohlendioxyd-Emissionen verringert und der Park- bzw. Stellplatzbedarf
vermindert |
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4. Wo stehen
die Fahrzeuge?
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Sie
stehen auf reservierten Stellplätzen im Stadtzentrum bzw. in
Bahnhofsnähe. Somit entfällt für Sie die
zeitraubende, emissionsintensive Parkplatzsuche
Außerdem
sind die Stellplätze unserer Autos, aber auch von
über 120 Fahrzeugen in ganz Südbaden, durch Texte und
Zeichnungen beschrieben, die Sie als Mitglied erhalten bzw. im Internet
nachlesen können.
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5. Wie
bekomme ich Zugang zum gebuchten Fahrzeug?
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| Den
Autoschlüssel entnehmen Sie dem Tresor nahe dem Stellplatz,
unabhängig von Öffnungszeiten, bei Tag und Nacht. Vor
Fahrtbeginn kontrollieren Sie das Fahrzeug auf sichtbare
Schäden. Schäden, die nicht im Kfz-Handbuch
aufgeführt sind, tragen Sie, bitte, im Fahrtbericht ein. |
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6. Wer
kümmert sich um Versicherung und Wartung?
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| CSE erspart Ihnen den
Ärger mit Versicherungen und Werkstätten, denn unsere
Fahrzeuge sind vollkaskoversichert und werden grundsätzlich
vom Verein gepflegt und gewartet. |
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7. Was spare
ich beim Benutzen von Car-Sharing-Fahrzeugen?
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Sie wählen die Fahrzeugklasse nach Ihren
Wünschen und Ihrem Geldbeutel. Ihre bisherigen
Fixkosten wie Versicherung, Steuern, Garagen- oder
Stellplatzkosten für Ihr Auto werden jetzt von der
Gemeinschaft getragen d. h. auf Sie entfällt nur ein Bruchteil
der Fixkosten.
Für ein Carsharing-Auto zahlen Sie nur,
wenn Sie es wirklich brauchen; d.h. wer wenig fährt, zahlt
auch wenig.
Wenn
Sie Ihren Privat-PKW weniger als ca.10.000 km im Jahr benutzen, fahren
Sie mit Car-Sharing-Fahrzeugen billiger.
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8. Wie
funktioniert Car-Sharing?
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Car-Sharing
funktioniert rund um die Uhr. Sie
reservieren Ihr Wunschfahrzeug in unserem Call-Center.
Egal, ob spontan oder lange im Voraus.
Wählen
Sie unter verschiedenen Fahrzeugtypen vom Mini bis zum
Mittelklasse-Kombi.
Unser Call-Center berät Sie
über Ausstattung (Klima, Winterreifen etc) und Stellplatz,
über Verlängerung oder Verkürzung Ihrer
Buchung, aber auch über z.B. vergessene Regenschirme,
Handschuhe, Sonnenbrillen u.ä..
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9. Wie
früh muss ich meine Fahrten anmelden?
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| 65% aller
Fahrten werden am Tag der geplanten Nutzung gebucht, 25%
sogar unmittelbar vor Fahrtbeginn. Je früher
Sie buchen, desto sicherer können von einer
Buchungsbestätigung ausgehen. Fahrten, die länger als
3 Tage dauern sollen, sollten Sie, bitte, mindestens 1 Woche vorher, in
den Ferien noch etwas früher buchen. Da unser
Verein jedoch kontinuierlich wächst, werden wir
Ihnen sicherlich– notfalls über eine der
Car-Sharing-Organisationen, mit denen wir
Kooperations-verträge haben-- immer das passende Auto anbieten
können. |
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10. Wann muss ich tanken? Wer zahlt
den Kraftstoff?
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Sie müssen
nur tanken, wenn der Tank am Ende Ihrer Fahrt nicht
mindestens zu einem Viertel gefüllt ist. Tanken
können Sie bequem an unseren Vertragstank- stellen.
Außerdem können
Sie innerhalb Deutschlands an allen Tankstellen mit DKV-Logo
mit der im Auto befindlichen Tankkarte zahlen. Das funktioniert mit der
DKV-Karte sogar in großen
Teilen Europas.
Sollte
das einmal nicht möglich sein, so wird Ihnen
selbstverständlich Ihre Auslage gegen Quittungsvorlage
verrechnet bzw. erstattet, denn in unseren Tarifen ist
der Kraftstoff bereits enthalten. Gleiches gilt auch
für die fallweise, notwendige Benutzung von Waschanlagen,
für das evtl. Nachfüllen von Öl u.ä.
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11. Was muß ich
am Ende der Fahrt beachten?
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Sie
füllen einen Fahrtbericht aus, der die Grundlage für
Ihre monatliche Abrechnung- darstellt, die Sie ca. 4 Wochen nach der
Nutzung erhalten. Diesen Fahrtbericht werfen Sie in einen Briefkasten,
der sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befindet.
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12. Was passiert im
Schadensfall?
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Wir erledigen
für Sie den gesamten Arbeitsaufwand mit der Werkstatt, mit den
Versicherungen und Behörden und bitten Sie lediglich bei
selbstverschuldeten Schäden um Ihre Selbstbeteiligung von z.
Zt. 300 Euro pro Schadensfall.
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13. Was wird aus meinem
Schadensfreiheitsrabatt?
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| Ihr
Schadensfreiheitsrabatt wird nicht hochgestuft. Sollten Sie sich
später wieder ein eigenes Auto anschaffen und über
unseren Versicherungsmakler versichern lassen, dann werden Ihnen von
zahlreichen Versicherungsunternehmen die schadensfreien Jahre Ihrer
Mitgliedschaft bei uns sogar angerechnet. |
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14. Was versteht man unter
Quernutzung?
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Wir gehören
einem losen Verband südbadischer Car-Sharing-Organisationen
an, die insgesamt über mehr als 120 Fahrzeuge in zahlreichen
Städten und Gemeinden Südbadens verfügen.
Jedes Mitglied einer dieser Organisationen kann über dieselbe
Buchungszentrale jedes dieser Fahrzeuge buchen und("quer-") nutzen.
Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Car-Sharing (BCS) und
dessen Mitgliedschaft im Europäischen Car-Sharing Verband
(ECS/UITP) können Sie das Car-Sharing-Angebot sogar in
über 500 Orten in Deutschland sowie in Dänemark,
Holland, Österreich, Schweiz , Oberitalien und Nordspanien
(Katalonien) nutzen. |
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15. Darf ich
persönliche Gegenstände im CS-Auto deponieren, wenn
ich es bald erneut nutzen
möchte?
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Nein.Diese
Gegenstände können als Fundsachen betrachtet werden
und entweder vom Nachnutzer
entsorgt(?)oder vom Vorstand entnommen werden. Eine Haftung
für den evtl. Verlust dieser
Gegenstände kann der Verein nicht übernehmen. |
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16. Kann ich mir ein
CS-Auto nach Hause bringen lassen?
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Das ist zwar nicht
üblich, könnte aber bei entsprechender Bereitschaft
eines anderen Mitglieds
gegen ein Gebühr organisiert werden. Bei einer solchen Buchung
muß beim "Fahrtgrund" der
Hinweis auf das hilfsbereite Mitglied erfolgen, damit der
Versicherungsschutz gegeben ist. |
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17. Darf ich ein CS-Auto an
einem anderen Stellplatz wieder zurückstellen als ich es
abgeholt
habe?
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Dies ist bis auf Weiteres
nicht möglich, da die Überführung des
CS-Autos zu den Ausgangs-
Stellplätzen durch Personal erfolgen müsste, das zu
bezahlen wäre. Diese kostenverursachende
Verfahrensweise können wir uns bei unseren Tarifen nicht
leisten. |
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18. Wie werde ich Mitglied?
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Sie unterzeichnen eine
Beitrittserklärung, weisen sich durch Personalausweis und
Führerschein aus, hinterlegen eine Kaution von z.Zt. 350 Euro
(bei Einzelmitgliedschaft)
und entrichten eine kleine Aufnahme- und Verwaltungsgebühr.
Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der
Übersicht Einzelmitgliedschaft) und entrichten eine kleine
Aufnahme- und Verwaltungsgebühr.
Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der
Übersicht
>> Was kostet... |
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19. Meine Frage ist hier nirgends
beantwortet..
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Falls Ihre Frage hier nicht
beantwortet wurde, senden Sie uns eine E-Mail
mit ihrer Anfrage.
Sie bekommen von uns
schnellstmöglich eine Rückantwort.
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