ZweiTaelerLand

 
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Was muss ich noch beachten?

Fragen und Antworten

 

1. Was bedeutet Car-Sharing?

Car-Sharing = AUTOTEILEN ist die individuelle Fortsetzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Wenn Sie mit Bus und Bahn nicht mehr weiterkommen, steht für Sie als Car-Sharer ein Fahrzeug auf Abruf bereit. Sie können es wie ein Privatauto benutzen, ohne es besitzen zu müssen.

2. Wann und wie kann ich welches Fahrzeug buchen?

Ob Sie einkaufen, umziehen oder in Urlaub fahren möchten, unser Verein bietet seinen Mitgliedern für jeden Zweck das passende Fahrzeug. Unsere Fahrzeuge sind rund um die Uhr verfügbar und jederzeit buchbar; stunden-, tage- oder wochenweise, spontan oder lange im Voraus. Für den Ausflug am Wochenende oder für den längeren Sommer- oder Winterurlaub.

Telefonische Buchung: 0551 / 42550
Internetbuchung

Über Verträge unseres Bundesverbandes können Sie zudem als Mitglied für den Umzug zu attraktiven Sonderbedingungen auch LKW’s (z.B. der Firma Hertz) mieten.

3. Was kann ich durch Car-Sharing für die Umwelt tun?

Als Car-Sharing-Mitglied tragen Sie erheblich zur Entlastung des Individualverkehrs und damit zur Schonung unserer Wälder bei. Da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Car-Sharing-Auto mindestens 6 private PKW’s ersetzt, werden durch Car-Sharing Ressourcen geschont, Kohlendioxyd-Emissionen verringert und der Park- bzw. Stellplatzbedarf vermindert

4. Wo stehen die Fahrzeuge?

Sie stehen auf reservierten Stellplätzen im Stadtzentrum bzw. in Bahnhofsnähe. Somit entfällt für Sie die zeitraubende, emissionsintensive Parkplatzsuche

Außerdem sind die Stellplätze unserer Autos, aber auch von über 120 Fahrzeugen in ganz Südbaden, durch Texte und Zeichnungen beschrieben, die Sie als Mitglied erhalten bzw. im Internet nachlesen können.

5. Wie bekomme ich Zugang zum gebuchten Fahrzeug?

Den Autoschlüssel entnehmen Sie dem Tresor nahe dem Stellplatz, unabhängig von Öffnungszeiten, bei Tag und Nacht. Vor Fahrtbeginn kontrollieren Sie das Fahrzeug auf sichtbare Schäden. Schäden, die nicht im Kfz-Handbuch aufgeführt sind, tragen Sie, bitte, im Fahrtbericht ein.

6. Wer kümmert sich um Versicherung und Wartung?

CSE erspart Ihnen den Ärger mit Versicherungen und Werkstätten, denn unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert und werden grundsätzlich vom Verein gepflegt und gewartet.

7. Was spare ich beim Benutzen von Car-Sharing-Fahrzeugen?

Sie wählen die Fahrzeugklasse nach Ihren Wünschen und Ihrem Geldbeutel. Ihre bisherigen Fixkosten  wie Versicherung, Steuern, Garagen- oder Stellplatzkosten für Ihr Auto werden jetzt von der Gemeinschaft getragen d. h. auf Sie entfällt nur ein Bruchteil der Fixkosten.

Für ein Carsharing-Auto zahlen Sie nur, wenn Sie es wirklich brauchen; d.h. wer wenig fährt, zahlt auch wenig.

Wenn Sie Ihren Privat-PKW weniger als ca.10.000 km im Jahr benutzen, fahren Sie mit Car-Sharing-Fahrzeugen billiger.

8. Wie funktioniert Car-Sharing?

Car-Sharing funktioniert rund um die Uhr. Sie reservieren Ihr Wunschfahrzeug in unserem Call-Center. Egal, ob spontan oder lange im Voraus.

Wählen Sie unter verschiedenen Fahrzeugtypen vom Mini bis zum

Mittelklasse-Kombi. Unser Call-Center berät Sie über Ausstattung (Klima, Winterreifen etc) und Stellplatz, über Verlängerung oder Verkürzung Ihrer Buchung, aber auch über z.B. vergessene Regenschirme, Handschuhe, Sonnenbrillen u.ä..

9. Wie früh muss ich meine Fahrten anmelden?

65% aller Fahrten werden am Tag der geplanten Nutzung gebucht, 25% sogar unmittelbar vor Fahrtbeginn. Je früher Sie buchen, desto sicherer können von einer Buchungsbestätigung ausgehen. Fahrten, die länger als 3 Tage dauern sollen, sollten Sie, bitte, mindestens 1 Woche vorher, in den Ferien noch etwas früher buchen. Da unser Verein jedoch kontinuierlich wächst, werden wir Ihnen sicherlich– notfalls über eine der Car-Sharing-Organisationen, mit denen wir Kooperations-verträge haben-- immer das passende Auto anbieten können.

10. Wann muss ich tanken? Wer zahlt den Kraftstoff?

Sie müssen nur tanken, wenn der Tank am Ende Ihrer Fahrt nicht mindestens zu einem Viertel gefüllt ist. Tanken können Sie bequem an unseren Vertragstank- stellen.

Außerdem können Sie innerhalb Deutschlands an allen Tankstellen mit DKV-Logo mit der im Auto befindlichen Tankkarte zahlen. Das funktioniert mit der DKV-Karte sogar in großen Teilen Europas.

Sollte das einmal nicht möglich sein, so wird Ihnen selbstverständlich Ihre Auslage gegen Quittungsvorlage verrechnet bzw. erstattet, denn in unseren Tarifen ist der Kraftstoff bereits enthalten. Gleiches gilt auch für die fallweise, notwendige Benutzung von Waschanlagen, für das evtl. Nachfüllen von Öl u.ä.

11.  Was muß ich am Ende der Fahrt beachten?

Sie füllen einen Fahrtbericht aus, der die Grundlage für Ihre monatliche Abrechnung- darstellt, die Sie ca. 4 Wochen nach der Nutzung erhalten. Diesen Fahrtbericht werfen Sie in einen Briefkasten, der sich in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befindet.

12.  Was passiert im Schadensfall?

Wir erledigen für Sie den gesamten Arbeitsaufwand mit der Werkstatt, mit den Versicherungen und Behörden und bitten Sie lediglich bei selbstverschuldeten Schäden um Ihre Selbstbeteiligung von z. Zt. 300 Euro pro Schadensfall.

13.  Was wird aus meinem Schadensfreiheitsrabatt?

Ihr Schadensfreiheitsrabatt wird nicht hochgestuft. Sollten Sie sich später wieder ein eigenes Auto anschaffen und über unseren Versicherungsmakler versichern lassen, dann werden Ihnen von zahlreichen Versicherungsunternehmen die schadensfreien Jahre Ihrer Mitgliedschaft bei uns sogar angerechnet.

14.  Was versteht man unter Quernutzung?

Wir gehören einem losen Verband südbadischer Car-Sharing-Organisationen an, die insgesamt über mehr als 120 Fahrzeuge in zahlreichen Städten und Gemeinden Südbadens verfügen. Jedes Mitglied einer dieser Organisationen kann über dieselbe Buchungszentrale jedes dieser Fahrzeuge buchen und("quer-") nutzen.
Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Car-Sharing (BCS) und dessen Mitgliedschaft im Europäischen Car-Sharing Verband (ECS/UITP) können Sie das Car-Sharing-Angebot sogar in über 500 Orten in Deutschland sowie in Dänemark, Holland, Österreich, Schweiz , Oberitalien und Nordspanien (Katalonien) nutzen.

15.  Darf ich persönliche Gegenstände im CS-Auto deponieren, wenn ich es bald erneut nutzen
möchte?

Nein.Diese Gegenstände können als Fundsachen betrachtet werden und entweder vom Nachnutzer
entsorgt(?)oder vom Vorstand entnommen werden. Eine Haftung für den evtl. Verlust dieser
Gegenstände kann der Verein nicht übernehmen.

16.  Kann ich mir ein CS-Auto nach Hause bringen lassen?

Das ist zwar nicht üblich, könnte aber bei entsprechender Bereitschaft eines anderen Mitglieds
gegen ein Gebühr organisiert werden. Bei einer solchen Buchung muß beim "Fahrtgrund" der
Hinweis auf das hilfsbereite Mitglied erfolgen, damit der Versicherungsschutz gegeben ist.

17.  Darf ich ein CS-Auto an einem anderen Stellplatz wieder zurückstellen als ich es abgeholt
habe?

Dies ist bis auf Weiteres nicht möglich, da die Überführung des CS-Autos zu den Ausgangs-
Stellplätzen durch Personal erfolgen müsste, das zu bezahlen wäre. Diese kostenverursachende
Verfahrensweise können wir uns bei unseren Tarifen nicht leisten.

18. Wie werde ich Mitglied?

Sie unterzeichnen eine Beitrittserklärung, weisen sich durch Personalausweis und Führerschein aus, hinterlegen eine Kaution von z.Zt. 350 Euro (bei Einzelmitgliedschaft) und entrichten eine kleine Aufnahme- und Verwaltungsgebühr. Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der Übersicht Einzelmitgliedschaft) und entrichten eine kleine Aufnahme- und Verwaltungsgebühr.
Die Tarife für die Kfz-Nutzung entnehmen Sie bitte der Übersicht  

>> Was kostet...

19. Meine Frage ist hier nirgends beantwortet..

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, senden Sie uns eine E-Mail mit ihrer Anfrage.  

Sie bekommen von uns schnellstmöglich eine Rückantwort.