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1.
Haushalt:
Als
Haushalt gelten (auch unverheiratete) Paare,
Kinder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sind mit eingeschlossen,
solange sie keinen eigenen Haushalt führen.
Bei Paaren ohne Kinder kann nur der Partner Anschlussmitglied werden.
Werden nicht alle Haushaltsmitglieder zum selben Zeitpunkt Mitglied,
wird für jeden Beitritt eines weiteren Haushaltsmitglied eine
Verwaltungsgebühr von 20 € erhoben.
2. Fördermitglieder:
Fördermitglieder unterstützen die Car-Sharing-Idee.
Sie sind nicht fahrtberechtigt.
Der monatliche Beitrag für
Förderer beträgt z.Zt. 20 € pro Jahr.
3. Beitragszahlung:
Die Mitgliedsbeiträge werden im März des Jahres per
Lastschrift eingezogen.
4. Kaution:
Zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine Kaution fällig.
Sie beträgt für Einzelpersonen 350 Euro,
für Familien bzw. Haushalte
600 Euro und für juristische
Personen 700 Euro bei bis zu 4 Fahrtberechtigten.
Die Kaution dient zur Absicherung der Selbstbeteiligung an der
Vollkaskoversicherung. Sie wird bei Austritt aus dem Verein unverzinst
zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche des Vereins
oder Dritter z.B aus einem selbstverschuldeten Unfallschaden oder aus
Nutzungsgebühren bzw. Mitgliedsbeiträgen bestehen.
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