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Sparen mit Car-Sharing

Schadenfreiheitsrabatt für die Kfz-Versicherung geht nicht verloren


Angesichts stetig steigender Kosten fürs Auto wächst in Deutschland die Zahl der Car-Sharing-Nutzer - allein zwischen 1997 und 2004 von 19.000 auf knapp 70.000 registrierte Nutzer. Das Potenzial für Car-Sharing schätzen Experten weit größer ein. Wer das Auto mit anderen teilt, sollte dafür sorgen, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt dabei nicht verloren geht.

Der Schadenfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass der Autofahrer für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und mit der Zeit immer weniger für seine Autoversicherung zahlen muss.
Hatte der Fahrer vor der Car-Sharing-Zeit ein Auto auf seinen Namen versichert, verfällt seine Einstufung in eine Schadenfreiheits-Klasse nicht gleich, sondern bleibt - je nach Versicherer - über mehrere Jahre bestehen: "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich für die Kraftfahrtversicherungen. "Unter Umständen lohnt es sich aber, rechtzeitig vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zu versichern."
Quelle: Pressemitteilung der AXA Konzern AG (Auszug)

Anmerkung:
Anstatt nach 7 Jahren wieder ein Auto anzumelden, kann ein persönlicher Schadensfreiheitsrabatt sowohl auf eine natürliche Person (z.B. Kind, Verwandte/r, aber auch fremde Person) als auch auf eine juristische
Person (z.B. CSO) übertragen werden. Manche Versicherer zierten sich dabei ein wenig und man muss hartnäckig bleiben.
Die 7 Jahresfrist ist nach meiner Erfahrung keine Besonderheit der AXA-Gruppe sondern Standard (nachfragen!).
Klaus Breindl - CSFF

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