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Sparen
mit Car-Sharing
Schadenfreiheitsrabatt
für die Kfz-Versicherung geht nicht verloren
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Angesichts
stetig steigender
Kosten fürs Auto wächst in Deutschland die Zahl der
Car-Sharing-Nutzer - allein zwischen 1997 und 2004 von 19.000 auf knapp
70.000 registrierte Nutzer. Das Potenzial für
Car-Sharing schätzen Experten weit größer ein. Wer das
Auto mit anderen teilt, sollte dafür sorgen, dass der eigene
Schadenfreiheitsrabatt
dabei nicht verloren geht.
Der Schadenfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass der Autofahrer
für jedes unfallfreie Jahr in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird
und mit der Zeit immer weniger für seine Autoversicherung
zahlen muss.
Hatte der Fahrer vor der Car-Sharing-Zeit ein Auto auf seinen Namen
versichert, verfällt seine Einstufung in eine
Schadenfreiheits-Klasse nicht gleich, sondern bleibt - je nach
Versicherer - über
mehrere Jahre bestehen: "Wir tasten die Einstufung sieben Jahre lang
nicht an", erklärt Andreas Tiedtke, bei AXA verantwortlich
für
die Kraftfahrtversicherungen. "Unter Umständen lohnt es sich aber,
rechtzeitig vor Ablauf der Frist wieder ein Fahrzeug auf den eigenen
Namen zu versichern."
Quelle: Pressemitteilung der AXA Konzern AG (Auszug)
Anmerkung:
Anstatt nach 7 Jahren wieder ein Auto anzumelden, kann ein
persönlicher Schadensfreiheitsrabatt sowohl auf eine natürliche Person
(z.B. Kind, Verwandte/r, aber auch fremde Person) als auch auf eine juristische
Person (z.B. CSO) übertragen werden. Manche Versicherer
zierten sich dabei ein wenig und man muss hartnäckig bleiben.
Die 7 Jahresfrist ist nach meiner Erfahrung keine Besonderheit der AXA-Gruppe sondern Standard (nachfragen!).
Klaus Breindl - CSFF |
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Weiterführende Links:
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